Das Curriculum unseres Nachqualifizierungskurses inklusive Kenntnisnachweis (interne Multiple-Choice-Prüfung) ist von der Verwaltungsbehörde anerkannt und erlaubt in Rheinland-Pfalz die Beantragung „nach Aktenlage“. Die Zuständigkeit für die Beantragung der HP-Erlaubnis richtet sich nach dem ersten Wohnsitz (eventuell nach dem Arbeitsplatz).
Da das Bundesland Hessen keine klaren Vorgaben für die Beantragung nach Aktenlage beschlossen hat, kann dieser Kurs als Prüfungsvorbereitungskurs gebucht werden. (Die Erteilung der HP- Erlaubnis nach Aktenlage erfolgt in Hessen als Einzelfallentscheidung.)
Unter der Leitung des EOS-Instituts unterrichten Ärzte, Juristen und Heilpraktiker.
Welche Vorteile bringt mir der sektorale Heilpraktiker?
First contact: eigenständiges Diagnostizieren und Behandeln ohne Rezept
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen und Verordnungen
rechtliche Sicherheit in der physiotherapeutischen Behandlung eines Patienten ohne Rezept
Keine Umsatzsteuer bei Folgebehandlungen ohne Rezept
Welche Behandlungen darf ich anwenden?
Sämtliche Behandlungen und Therapien, die im Rahmen der Physiotherapie-Ausbildung gelehrt wurden, dürfen eigenverantwortlich angewendet werden.
Welche Behandlungen sind nicht erlaubt?
Osteopathie, Akupunktur, invasive Techniken
Voraussetzungen:
Physiotherapeut, Mindestalter 25 Jahre. Für die weiteren Anforderungen bitte mit dem zuständigen Wohnsitzgesundheitsamt in Verbindung setzten.