Für den sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie ist in der Regel eine Prüfung beim Gesundheitsamt notwendig.
Sie werden in diesen 5 Tagen auf diese Überprüfung vorbereitet. Relevante juristische sowie medizinische Inhalte (Red Flags) sind Schwerpunkt in diesem Seminar.
Da das Bundesland Baden-Württemberg keine klaren Vorgaben für die sog. „Beantragung nach Aktenlage“ (also ohne Prüfung) beschlossen hat, kann dieser Kurs als Prüfungsvorbereitungskurs gebucht werden. (Die Erteilung der HP- Erlaubnis nach Aktenlage erfolgt in Baden-Württemberg als Einzelfallentscheidung.)
Unter der Leitung des EOS-Instituts unterrichten Ärzte, Juristen und Heilpraktiker.
Welche Vorteile bringt mir der sektorale Heilpraktiker?
- First contact: eigenständiges Diagnostizieren und Behandeln ohne Rezept
- Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen und Verordnungen
- rechtliche Sicherheit in der physiotherapeutischen Behandlung eines Patienten ohne Rezept
- Keine Umsatzsteuer bei Folgebehandlungen ohne Rezept
Welche Behandlungen darf ich anwenden?
Sämtliche Behandlungen und Therapien, die im Rahmen der Physiotherapie-Ausbildung gelehrt wurden, dürfen eigenverantwortlich angewendet werden.
Welche Behandlungen sind nicht erlaubt?
Osteopathie, Akupunktur, invasive Techniken
Voraussetzungen:
Physiotherapeut, Mindestalter 25 Jahre. Für die weiteren Anforderungen bitte mit dem zuständigen Wohnsitzgesundheitsamt in Verbindung setzten.
Weitere Informationen unter www.eos-institut.de
Literaturempfehlung: „Differenzialdiagnose pocket“ (Sailer und Wasner)
Kursnummer: | KN-HPC-S-25-01 |
Leitung: | Paul Inama | Heilpraktiker und das Lehrteam des EOS Instituts |
Kursgebühr: | 759,00 € |
Beginn: | 30.09.2025 |
Ende: | 04.10.2025 |
Kurszeiten: | Di. 30.09. bis Sa. 04.10., 09:00 - 18:30 Uhr |
Kursort: | Lohnerhofstraße 2, 78467 Konstanz |
Zielgruppe: | Physiotherapeuten |
Fortbildungspunkte: | 40 |
Status: | freie Plätze |
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