Für den sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie ist in der Regel eine Prüfung beim Gesundheitsamt notwendig.
Sie werden in diesen 5 Tagen auf diese Überprüfung vorbereitet. Relevante juristische sowie medizinische Inhalte (Red Flags) sind Schwerpunkt in diesem Seminar.
Da das Bundesland Baden-Württemberg keine klaren Vorgaben für die sog. „Beantragung nach Aktenlage“ (also ohne Prüfung) beschlossen hat, kann dieser Kurs als Prüfungsvorbereitungskurs gebucht werden. (Die Erteilung der HP- Erlaubnis nach Aktenlage erfolgt in Baden-Württemberg als Einzelfallentscheidung.)
Unter der Leitung des EOS-Instituts unterrichten Ärzte, Juristen und Heilpraktiker.
Welche Vorteile bringt mir der sektorale Heilpraktiker?
First contact: eigenständiges Diagnostizieren und Behandeln ohne Rezept
Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen und Verordnungen
rechtliche Sicherheit in der physiotherapeutischen Behandlung eines Patienten ohne Rezept
Keine Umsatzsteuer bei Folgebehandlungen ohne Rezept
Welche Behandlungen darf ich anwenden?
Sämtliche Behandlungen und Therapien, die im Rahmen der Physiotherapie-Ausbildung gelehrt wurden, dürfen eigenverantwortlich angewendet werden.
Welche Behandlungen sind nicht erlaubt?
Osteopathie, Akupunktur, invasive Techniken
Voraussetzungen:
Physiotherapeut, Mindestalter 25 Jahre. Für die weiteren Anforderungen bitte mit dem zuständigen Wohnsitzgesundheitsamt in Verbindung setzten.